Bebauungsplan „In den Wolfsmorgen III“

Bebauungsplan „In den Wolfsmorgen III“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Ortsgemeinde Gundheim plant die Ausweisung des Wohnbaugebietes „In den Wolfsmorgen III“. Es ist vorgesehen, Bauplanungsrecht für ein so genanntes Allgemeines Wohngebiet am südlichen Ortsrand zu schaffen.

Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden.

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit

vom 13.07.2015 bis 14.08.2015 statt. 

Die Planunterlagen können sowohl bei der Ortsgemeindeverwaltung Gundheim, Hauptstraße 21, während der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters (mittwochs von 17.00 bis 18.00 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr) in Zimmer 30 eingesehen werden.

Es können Anregungen vorgebracht werden. Umweltrelevante Informationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-wonnegau.de einsehbar.

Das Plangebiet ist der beigefügten Karte zu entnehmen. (Karte online folgt!)

Gundheim, den 25.06.2015

Gez. Leidemer
Erster Beigeordneter

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