Entsorgung von Gartenabfällen
Auf den Grundstücken fallen jetzt wieder vermehrt Garten- und Grünabfälle an. Leider gehen bei der Gemeinde immer wieder Beschwerden ein, dass Schnittgute und Gartenabfälle auf Kosten der Natur wild entsorgt werden. Diese Art der Entsorgung ist aus guten Gründen streng verboten. Gartenabfälle gehören nicht in die freie Landschaft. Die Ablagerung darf also auch nicht am Rande von Wirtschaftswegen und Brachflächen erfolgen. Jeder, der seine Gartenabfälle in der freien Natur entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.