Bebauungsplan „In den Wolfsmorgen III“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Ortsgemeinde Gundheim plant die Ausweisung des Wohnbaugebietes „In den Wolfsmorgen III“. Es ist vorgesehen, Bauplanungsrecht für ein so genanntes Allgemeines Wohngebiet am südlichen Ortsrand zu schaffen.
Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit
vom 13.07.2015 bis 14.08.2015 statt.…