Neubaugebiet „In den Wolfsmorgen III“ – Stand Dezember 2017

Neubaugebiet „In den Wolfsmorgen III“ – Stand Dezember 2017

Viele junge Menschen aus Gundheim und Umgebung suchen verzweifelt bezahlbaren Wohnraum, deshalb beschloss der aktuelle Gemeinderat am 15. Oktober 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „In den Wolfsmorgen III“. Voller Tatendrang machten wir uns an die Arbeit. Erste Gespräche wurden mit den 5 Eigentümern geführt, alle waren mit dem Neubaugebiet einverstanden. Das Ingenieurbüro Dörhöfer aus Engelstadt wurde beauftragt für uns 3 Planvorschläge zu erstellen, diese wurden im April 2015 dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Von Anfang an war es uns wichtig die Gundheimer Bürger zu informieren und involvieren. Dem Gemeinderat war es ebenfalls sehr wichtig, dass die Kinder des künftigen Wohngebietes sicher und trockenen Fußes zur Bushaltestelle kommen. So war es uns nach vielen Gesprächen gelungen ein Grundstück in der Jahnstraße zu tauschen. Das bedeutet, ein kleiner Gehweg verbindet das Neubaugebiet mit dem alten Ortskern.

Am 24.06.2015 wurde der geänderte Plan nach kontroversen Diskussionen angenommen, so das 34 neue Bauplätze in Gundheim in Planung gingen. Als nächstes stand die Vergabe des Schallschutz- und Artenschutzgutachten an. Das Artenschutzgutachten bekamen wir ohne Probleme, das Schallschutzgutachten ergab, dass wir den Plan noch einmal ändern mussten, so kam es zu der ersten kleinen Verzögerung.

Parallel mussten wir rund 10 000 qm Ausgleichsfläche schaffen um die Genehmigung für das Baugebiet zu erhalten. Die Suche gestaltete sich nicht ganz einfach, so dass wir kurz davor waren, Fläche außerhalb Gundheims anzukaufen. Letztendlich wurden wir dann doch noch fündig und bekamen im Juni 2016 eine geeignete Fläche in der Nähe der Autobahn und die ersten Notarverträge wurden geschlossen.

Mit den Eigentümern der zukünftigen Bauflächen wurden viele Gespräche geführt u.a. in welcher Geschäftsform das Baugebiet erschlossen werden soll, so einigte man sich in einem Städtebaulichen Vertrag auf eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), hier werden die Erschließungskosten je nach Einwurf – Fläche gerecht aufgeteilt. Eine AöR gab es vorher in dieser Form nicht und musste deshalb noch von allen 11 Ortsgemeinden der VG-Wonnegau und dem Verbandsgemeinderat genehmigt werden. In der Zwischenzeit kamen die ersten Anfragen nach Bauplätzen und wir gaben in unsere Euphorie erste Prognosen ab.

Als nächstes kam der Hinweis, dass es zu Problemen kommen könnte, da das Neubaugebiet unmittelbar an einen benachbarten Wingert angrenzt. Die Eigentümerin war bereit, uns zwei Reihen Wingert zu verkaufen, so dass ein 3 Meter breiter Fußweg mit genügend Abstand zum Wingert entstehen kann. Von Juli bis November 2016 standen weiter Termine beim Notar Dr. Liesem an. Im Oktober 2016 wurde die förmliche Offenlage und die Beteiligung der Behörden durchgeführt. Es gab insgesamt 28 Einwände und Anregungen, zu denen wir Stellung nehmen mussten.

Anfang Februar 2017 war es dann endlich soweit, nach 28 Monaten der Planung und vielen Gesprächen wurde der Satzungsbeschluss für das Baugebiet im Wolfsgraben III vom Gemeinderat gefasst, dieser konnte allerdings bis vor kurzem nicht von der Kreisverwaltung genehmigt werden, da durch die neu entstandene VG-Wonnegau ein neuer Flächennutzungsplan ebenfalls vorab von den 11 Ortsgemeinderäten und dem VG-Rat beschlossen werden musste. Dann kam es zu der nächsten kleineren Verzögerung. Das im Mai 2016 in Auftrag gegebene Bodenschutzgutachten ergab, dass die Versickerungsfläche für das Oberflächenwaser im Neubaugebiet nicht ausreichend ist und wir gingen wieder einmal auf die Suche nach einer geeigneten Fläche, diese sollte unmittelbar an das Baugebiet angrenzen. Auch hier hatten wir letztendlich nach vielen Gesprächen Erfolg. Durch den zusätzlichen Bedarf der Versickerungsfläche musste nun ein weiterer Beschluss zur Erweiterung des Bebauungsplans gefasst werden und dieser wieder 2 x 4 Wochen zur. Trotz einiger Rückschläge und Verzögerungen ließen wir uns nicht entmutigen.

Jetzt, erst kurz vor Weihnachten bekamen wir dann noch die Mitteilung, dass die anfangs erwähnte Anstalt öffentlichen Rechts nun doch nicht aus steuerlichen Gründen in Frage käme, deshalb werden aktuell Gespräche mit einer alternativen Erschließungsgesellschaft geführt, die sich sehr vielversprechend anhören. Die 2. Offenlage endet nun im Februar 2018, so dass anschließend der Umlegungsausschuss tagen kann. Vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Überraschungen, können wir danach mit den Ausschreibungen für den Straßen- und Kanalbau beginnen.

Ab März 2018 kann dann endlich mit dem Verkauf der Bauplätze begonnen werden. Wenn alles rund läuft könnten im Frühjahr 2019 die ersten Häuser gebaut werden, so dass uns das Baugebiet die komplette Legislaturperiode von 5 Jahren beschäftigt hat.

Gemeinde Gundheim,
Michael Leidemer

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